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1.
Reiseanmeldung und Bestätigung
Der Vermieter vermietet an den Mieter die im Fasanenweg 2,4,6
in Börgerende gelegene Wohnung zur Benutzung als Ferienwohnung.
Der Beherbergungsvertrag über die Vermietung einer der
Ferienwohnungen in Börgerende, Fasanenweg 2,4,6 kommt
durch Ihre Anmeldung und unsere schriftliche Reisebestätigung
zustande. Die Anmeldung kann per E-Mail, Fax, Telefon, der
verbindlichen Buchung auf unserer Homepage oder schriftlich
geschehen. Der Beherbergungsvertrag wird verbindlich, wenn
der Vermieter dem Mieter die Dauer, die Wohnung und den Preis
der Beherbergung schriftlich oder als E-Mail bestätigt.
Abweichungen des Inhalts der Reisebestätigung von der
Reiseanmeldung sind unverzüglich zu rügen. Ansprüche
wegen solcher Abweichungen sind ausgeschlossen, wenn bis zum
Reiseantritt keine Rüge erfolgt ist.
2. Bezahlung, Sicherheitsleistung
Innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung
wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des vereinbarten
Gesamtmietpreises oder eines vereinbarten Betrags fällig.
Die restlichen 90 % werden 15 Tage vor dem vereinbarten Anreisetermin
fällig. Es kann jedoch auf Wunsch der Mieters auch vereinbart
werden, dass der Restbetrag bei Schlüsselübergabe
in Börgerende in bar bezahlt wird. Der Vermieter ist
berechtigt, den Beherbergungsvertrag zu kündigen, wenn
der Mieter, bei Vereinbarung einer Überweisung, die vereinbarte
Anzahlung nicht innerhalb von 8 Tagen nach schriftlicher Bestätigung
des Vermieters auf die angegebene Bankverbindung leistet.
Der Mieter leistet keine Sicherheitsleistung in Form einer
Kaution oder ähnliches. Verursacht der Mieter Schäden,
die dieser zu vertreten hat, wird dies bei Rückgabe dokumentiert
und bezahlt.
3. Rücktritt, Umbuchungen
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Die Rücktrittserklärung sollte in Ihrem Interesse
schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung beim Ferienhaus Quäkenpüker.
Gelingt es dem Ferienhaus Quäkenpüker, einen anderen
Mieter für den gleichen Zeitraum und zu denselben Bedingungen
zu finden, werden keine Rücktrittskosten oder ähnliches
berechnet. Gelingt keine Neuvermietung für diesen Zeitpunkt,
so wird folgender pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren
fällig:
- bis 61 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
- ab 60. bis 35. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
- ab 34. bis 10. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
Bei späterem Rücktritt und bei Nichtantritt der
Reise wird 90 % des gesamten Reisepreises berechnet. Abweichend
von den unter Rücktritt genannten Regelungen wird verfahren,
wenn Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen, einen Ersatzmieter
zu stellen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das
Ferienhaus Quäkenpüker rechtzeitig vor Reisebeginn
eine verbindliche Mitteilung vorliegt, damit die notwendigen
Umdispositionen vorgenommen werden können. Mit der Bestätigung
der Namensänderung durch den Reiseveranstalter tritt
der neue Teilnehmer in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages
ein. Es bleibt Ihnen als Mieter unbenommen, dem Vermieter
nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden
entstanden ist als die geforderte Pauschale.
4. Sonstiges
Die angegebene Personenzahl ist für die jeweilige Ferienwohnung
bindend. Eine Aufbettung für Kleinkinder ist nach Rücksprache
natürlich möglich.
Die Benutzung des Kamins geschieht auf eigene Gefahr. Die
Asche wird durch den Vermieter entsorgt.
Der Vermieter stellt die Wohnung am Einzugstag ab 14.00 Uhr
zur Verfügung. Die Wohnung ist vom Mieter am Auszugstag
bis spätestens 10.00 Uhr zu räumen. Sie ist vom
Mieter in ordentlichem Zustand zu übergeben. Die Endreinigung
umfasst nicht das Geschirrspülen und die Müllentsorgung.
Diese Pflichten obliegen dem Mieter.
Nach der Beendigung der Beherbergung wird die Wohnung vom
Vermieter besichtigt. Liegt der Reinigungsaufwand erheblich
über dem einer gewöhnlichen Endreinigung (Besenreinheit),
ist für die Generalreinigung 30 EURO zusätzlich
zu zahlen.
Die Wohnungen des Ferienhaus Quäkenpüker sind als Nichtraucherwohnungen ausgewiesen. Sollte es doch vorkommen, das Mieter sich nicht daran halten droht als Konsequenz die komplette Kostenübernahme für die Reinigung von Vorhängen und allen anderen Textilien in den Wohnungen. Diese Sonderreinigung wird mit 150,00 EURO berechnet.
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache und die zur gemeinschaftlichen
Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen
schonend und pfleglich zu behandeln sowie für ausreichende
Lüftung und Heizung der überlassenen Räume
zu sorgen. Zeigt sich ein nicht nur unwesentlicher Mangel
der Mietsache oder wird eine Vorkehrung zum Schutz der Mietsache
oder des Grundstücks gegen eine nicht vorhergesehene
Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter
unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter haftet für
Schäden, die durch schuldhafte und grob fahrlässige
Verletzung der dem Mieter obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht
entstehen, besonders wenn technische Anlagen und andere Einrichtungen
unsachgemäß behandelt, die überlassenen Räume
nur unzureichend gelüftet, beheizt oder gegen Frost geschützt
werden. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner
Erfüllungsgehilfen.
Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. Andere
als die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen bestehen
nicht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen
oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. |
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