Willkommen im FERIENHAUS QUÄKENPÜKER
Wie wär's mit Urlaub im Ferienhaus Quäkenpüker in Börgerende an der schönen Ostseeküste?
 
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AGB`s Ferienwohnung
- 1. Reiseanmeldung und Bestätigung

Der Vermieter vermietet an den Mieter die im Fasanenweg 2,4,6 in Börgerende gelegene Wohnung zur Benutzung als Ferienwohnung.
Der Beherbergungsvertrag über die Vermietung einer der Ferienwohnungen in Börgerende, Fasanenweg 2,4,6 kommt durch Ihre Anmeldung und unsere schriftliche Reisebestätigung zustande. Die Anmeldung kann per E-Mail, Fax, Telefon, der verbindlichen Buchung auf unserer Homepage oder schriftlich geschehen. Der Beherbergungsvertrag wird verbindlich, wenn der Vermieter dem Mieter die Dauer, die Wohnung und den Preis der Beherbergung schriftlich oder als E-Mail bestätigt. Abweichungen des Inhalts der Reisebestätigung von der Reiseanmeldung sind unverzüglich zu rügen. Ansprüche wegen solcher Abweichungen sind ausgeschlossen, wenn bis zum Reiseantritt keine Rüge erfolgt ist.

2. Bezahlung, Sicherheitsleistung

Innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des vereinbarten Gesamtmietpreises oder eines vereinbarten Betrags fällig. Die restlichen 90 % werden 15 Tage vor dem vereinbarten Anreisetermin fällig. Es kann jedoch auf Wunsch der Mieters auch vereinbart werden, dass der Restbetrag bei Schlüsselübergabe in Börgerende in bar bezahlt wird. Der Vermieter ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag zu kündigen, wenn der Mieter, bei Vereinbarung einer Überweisung, die vereinbarte Anzahlung nicht innerhalb von 8 Tagen nach schriftlicher Bestätigung des Vermieters auf die angegebene Bankverbindung leistet.
Der Mieter leistet keine Sicherheitsleistung in Form einer Kaution oder ähnliches. Verursacht der Mieter Schäden, die dieser zu vertreten hat, wird dies bei Rückgabe dokumentiert und bezahlt.

3. Rücktritt, Umbuchungen

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte in Ihrem Interesse schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Ferienhaus Quäkenpüker. Gelingt es dem Ferienhaus Quäkenpüker, einen anderen Mieter für den gleichen Zeitraum und zu denselben Bedingungen zu finden, werden keine Rücktrittskosten oder ähnliches berechnet. Gelingt keine Neuvermietung für diesen Zeitpunkt, so wird folgender pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren fällig:

- bis 61 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
- ab 60. bis 35. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
- ab 34. bis 10. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises

Bei späterem Rücktritt und bei Nichtantritt der Reise wird 90 % des gesamten Reisepreises berechnet. Abweichend von den unter Rücktritt genannten Regelungen wird verfahren, wenn Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen, einen Ersatzmieter zu stellen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Ferienhaus Quäkenpüker rechtzeitig vor Reisebeginn eine verbindliche Mitteilung vorliegt, damit die notwendigen Umdispositionen vorgenommen werden können. Mit der Bestätigung der Namensänderung durch den Reiseveranstalter tritt der neue Teilnehmer in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages ein. Es bleibt Ihnen als Mieter unbenommen, dem Vermieter nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.

4. Sonstiges

Die angegebene Personenzahl ist für die jeweilige Ferienwohnung bindend. Eine Aufbettung für Kleinkinder ist nach Rücksprache natürlich möglich.
Die Benutzung des Kamins geschieht auf eigene Gefahr. Die Asche wird durch den Vermieter entsorgt.
Der Vermieter stellt die Wohnung am Einzugstag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Die Wohnung ist vom Mieter am Auszugstag bis spätestens 10.00 Uhr zu räumen. Sie ist vom Mieter in ordentlichem Zustand zu übergeben. Die Endreinigung umfasst nicht das Geschirrspülen und die Müllentsorgung. Diese Pflichten obliegen dem Mieter.
Nach der Beendigung der Beherbergung wird die Wohnung vom Vermieter besichtigt. Liegt der Reinigungsaufwand erheblich über dem einer gewöhnlichen Endreinigung (Besenreinheit), ist für die Generalreinigung 30 EURO zusätzlich zu zahlen.

Die Wohnungen des Ferienhaus Quäkenpüker sind als Nichtraucherwohnungen ausgewiesen. Sollte es doch vorkommen, das Mieter sich nicht daran halten droht als Konsequenz die komplette Kostenübernahme für die Reinigung von Vorhängen und allen anderen Textilien in den Wohnungen. Diese Sonderreinigung wird mit 150,00 EURO berechnet.

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache und die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln sowie für ausreichende Lüftung und Heizung der überlassenen Räume zu sorgen. Zeigt sich ein nicht nur unwesentlicher Mangel der Mietsache oder wird eine Vorkehrung zum Schutz der Mietsache oder des Grundstücks gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte und grob fahrlässige Verletzung der dem Mieter obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders wenn technische Anlagen und andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt, die überlassenen Räume nur unzureichend gelüftet, beheizt oder gegen Frost geschützt werden. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.
Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. Andere als die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
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Ferienwohnung Nr. 2
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Ferienwohnung Nr. 4
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Ferienwohnung Nr. 6
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